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Informationen zum Bürgersolarpark Dettingen

 Mit dem Bürgersolarpark leisten die Gemeinde und die BürgerEnergiegenossenschaft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und ermöglichen die Teilhabe an der Energiewende. Der Standort der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage ist wohlüberlegt und befindet sich an der geeignetsten Stelle in Dettingen. Die Fläche neben der Autobahn und der ICE-Trasse wird durch die Gesetzgeber im Bund und Land priorisiert. Die Errichtung der Anlage ist dort gemäß Landesbauordnung genehmigungsfrei.

Die PV-Anlage ist ein gemeinsames Projekt der BürgerEnergiegenossenschaft Dettingen unter Teck eG, der Gemeinde Dettingen unter Teck, der SolarES GmbH, einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG, sowie dem Neckar-Energieverband (NEV).

Die SolarES plant an dem Standort eine moderne Freiflächen-PV-Anlage mit integriertem Batteriespeicher. Die Anlage wird eine installierte Leistung von 6,3 MWp und eine Speicherkapazität von 12,5 MWh haben.

Mit dem Bürgersolarpark werden etwa Zwei-Drittel der Dettinger Haushalte das ganze Jahr mit Strom versorgt.

Über Pachtverträge erhalten die Eigentümer der dortigen Flurstücke eine jährliche Vergütung. Die Verträge haben eine Grundlaufzeit von 20 Jahren mit zweimal fünf Jahre Verlängerungsoption. Der Bau der Anlage wird von der SolarES öffentlich ausgeschrieben. Bau und Inbetriebnahme sind für 2027 geplant. Unter den Modulen sollen Schafe weiden.

Über die BürgerEnergiegenossenschaft Dettingen unter Teck eG werden sich Bürgerinnen und Bürger finanziell beteiligen können. Es wird eine Gesamtkapitalrendite nach Steuern von 5 bis 6 Prozent pro Jahr erwartet.

Der Vorstand hat nun beschlossen, die Genossenschaft für neue Mitglieder zu öffnen. “Wir freuen uns auf ein tolles Projekt für die Dettinger Bürgerinnen und Bürger,” so Vorstandssprecher Andreas Hummel. Auch weitere Personen innerhalb des Landkreis Esslingen werden Anteile zeichnen können. Die Generalversammlung der Genossenschaft wird entscheiden, wie viele Anteile man maximal einbringen darf.

Bitte beachten: Die Rendite der Beteiligung am Bürgersolarpark in der BürgerEnergiegenossenschaft unterliegt der Besteuerung durch Körperschaftssteuer und Soli + Gewerbesteuer. Die Steuerquote beträgt 30 %.

Präsentationen und Formulare siehe im Ordner Downloads

Hungerberg